Die vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025 stellt nicht nur die Verwaltungen, sondern auch die Wählerinnen und Wähler vor Herausforderungen.

Sie haben bereits länger einen Urlaub gebucht oder haben den Wahltag anderweitig verplant?

Damit Sie Ihr Wahlrecht trotzdem ausüben können, haben Sie die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Alle Wahlberechtigten erhalten Ende Januar/Anfang Februar einen Wahlbenachrichtigungsbrief, auf dem ein Antrag für die Briefwahl aufgedruckt ist.

Um der kurzen Frist entgegenzuwirken, können Sie bereits jetzt Briefwahlunterlagen beantragen. Eingegangene Anträge werden nach Lieferung der Stimmzettel (geplant wird mit einer Lieferung Anfang Februar) umgehend versendet.

Der Antrag kann u.a. schriftlich oder per Mail oder online über unsere Website gestellt werden.

Der Antrag muss enthalten:

-Familienname & Vornamen

-Geburtsdatum

-Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versenden werden sollen, ist die auswärtige Anschrift zusätzlich mit aufzuführen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Nach der Lieferung der Stimmzettel kann der Antrag auch mündlich vor Ort im Bürgerbüro gestellt werden. Ziehen Sie sich hierzu bitte eine entsprechende Wartemarke im Eingangsbereich des Bürgerbüros. Sie haben dann auch die Möglichkeit, Ihre Stimme direkt in der Wahlkabine im Bürgerbüro abzugeben.

 

 

 

   
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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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