Öffentliche Spielplätze seit Mittwoch unter Auflagen geöffnet

Die Samtgemeinde weist für das Gebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt darauf hin, dass seit Mittwoch, 6. Mai 2020 öffentliche Spielplätze unter Auflagen wieder geöffnet sind.

Folgende Regeln des Landes Niedersachsen sind hierfür zwingend zu beachten:

"Der Besuch und die Nutzung eines Spielplatzes im Freien durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig. Dabei soll jede Person während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhalten."

Zur Klarstellung folgender Hinweis: Spielplätze auf dem Gelände von Schulen und Kindertagesstätten sind keine öffentlichen Spielplätze. Die Nutzung ist nur im Rahmen des Schul- bzw. Kita-Besuches zulässig.

 

 

   
12.08.2021

ordnungsamt-aktuelles-2021-06-grEs ist wieder so weit: In diversen Bäumen und Sträuchern in privaten Gärten oder öffentlichen Grünflächen finden sich große Gespinste, in denen sich dutzende Raupen tummeln.

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04.06.2021

ordnungsamt-aktuelles-2021-06Ansprechend gestaltete Vorgärten und Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume von Mensch und Tier bei. Oft wächst dieser Bewuchs aber in den öffentlichen Straßenraum hinein und ruft Gefahrensituationen hervor. Da derzeit regelmäßig derartige Situationen gemeldet werden, ruft die Samtgemeinde Schwarmstedt nun allgemein zum Rückschnitt auf.

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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